Der Klassenelternbeirat
Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren ein Elternteil als Elternbeiratsvorsitzende/e und ein Elternteil als Stellvetreter/in. Dieser Elternbeirat hat folgende Aufgaben:
* Einberufung von Elternabenden (mind. einmal im Schulhalbjahr),
* Teilnahme an den Schulelternbeiratssitzungen (einmal im Schulhalbjahr),
* Kommunikation mit den Eltern,
* Mithilfe bei der Organisation von Festen und Veranstaltungen.
Der Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen. Er tagt einmal in jedem Schulhalbjahr und wählt einen SEB-Vorsitzenden und einen SEB-Stellvertreter. Der Schulelternbeirat wählt die Vertreter/innen des Kreiselternbeirats. Dieser Elternbeirat hat folgende Aufgaben:
* Ausübung des Mitbestimmungsrechts an der Schule,
* Einberufung der SEB-Sitzungen durch den/die SEB-Vorsitzende/r,
* Mitglieder des SEB (Vorsitzende/r, Stellvertreter/in, und drei weitere Mitglieder) können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen,
* Die Schulleitung unterrichtet des SEB über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz besteht aus 5 Elternvertretern, 5 Lehrervertretern und dem Schulleiter. Die Schulkonferenz berät und entscheidt nach §129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über
* das Schulprogramm,
* Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
* Mitarbeit von Eltern und anderer Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
* die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
* die Steluung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
* Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
* öffnung der Schule nach außen,
* den schuleigenen Haushalt.