das Vorschuljahr

das Vorschuljahr

Aufnahmeplan

Schulanmeldung

Die Anmeldung findet vom 08.05.-12.05.2023 statt.
Die individualisierten Einladungen für die Schulanmeldungen wurden über die Kindergärten bekanntgeben bzw. postalisch an die Familien verschickt.
Sollten Eltern, deren Kinder eingeschult werden sollen, keine Einladung erhalten, bitten wir darum, sich direkt im Sekretariat zu melden. 
 
 
Eingangssichtung/Kennenlerntag
 
Ab Oktober 2023 findet die Eingangssichtung für die Schulanfänger statt. Ihr Kind wird eingeladen, schon vor der Einschulung die Silberbachschule bei Spiel und Arbeit kennen zu lernen. Gleichzeitig nehmen auch die Lehrerinnen die Gelegenheit wahr, sich mit Ihrem Kind näher zu beschäftigen. Die Kinder werden von Ihnen in die Schule gebracht und auch dort wieder abgeholt.
Nach dem Kennenlerntag gehen wir als Schule in den Austausch mit den Erzieherinnen Ihres Kindes. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung, bei eventuellen Rückfragen zu der Eingangssichtung. Diese Rückmeldung soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Kind optimal bis zum Schulbeginn zu fördern, wobei die Erzieherinnen Ihres Kindes und wir als Schule Sie dabei begleiten möchten.
Im März 2023 findet eine 2. Eingangssichtung statt, hier werden wir alle Kann -Kinder noch einmal in die Schule einladen.
Über die Schulfähigkeit entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung aller Faktoren, wie Sprachstand, Eingangssichtung, Einschätzung des Kindergartens, schulamtsärztliche Untersuchung, eventuell weitere Beratungen oder Gutachten, etc.. Kinder, die nicht schulfähig sind werden für ein Jahr zurückgestellt. Sie haben die Möglichkeit die Vorklasse oder weiterhin den Kindergarten zu besuchen.


Schulärztliche Untersuchung

Im Herbst/Winter 2022/23 werden die schulärztlichen Untersuchungen durchgeführt.  Termin und Ort werden Ihnen schriftlich direkt vom Gesundheitsamt bekannt gegeben.


Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen

In den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit von der Silberbachschule und Kindertageseinrichtungen nach dem Hessischen Bildungs- und  Erziehungsplan intensiviert, dabei ist das Taunussteiner Modell entwickelt worden.  Es findet ein vertrauensvoller Austausch zwischen Schule und Kindergärten statt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass von den Erzieherinnen Ihres Kindes wichtige Hilfestellungen gegeben werden können. Sie kennen Ihr Kind schon länger und  können es täglich bei gemeinsamen Aktivitäten erleben und deshalb umfassend über die altersgemäße Entwicklung Auskunft geben. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Ihre Einwilligungserklärung, die für diesen wichtigen Austausch erforderlich ist.
 

Klasseneinteilung

Die Klasseneinteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien (u.a. gleiche Anzahl an Mädchen und Jungen, möglichst gleiche Klassenstärke). Außerdem darf Ihr Kind Freundeswünsche angeben, d.h. mit welchen Kindern es gerne in einer Klasse zusammen sein möchte. Nicht alle Wünsche werden erfüllt werden können, aber sicherlich werden wir einen Wunsch erfüllen können. Den Freundeswunschzettel erhalten Sie über den Kindergarten. Die Rückgabe  erfolgt bitte bis Mitte April.
 

Der erste Elternabend

Am 12. Juli 2023 findet Ihr erster Elternabend statt. Hier informieren wir Sie über die Abläufe der Einschulung und den Schulalltag Ihres Kindes in den ersten Schulwochen. An diesem Abend werden Sie die Lehrerinnen Ihres Kindes und die Eltern der Mitschüler und Mitschülerinnen Ihres Kindes kennenlernen sowie den ersten Elternabend in der Klasse Ihres Kindes verbringen.
 

Einschulung

Der erste Schultag für Ihr Kind ist der 05. September 2023. Die Einschulungsfeier findet um 10.00 Uhr, bzw. um 11.00 in der Turnhalle der Silberbachschule statt. Um 8.30 Uhr, bzw. um 10.00 Uhr ist ein ökumenischer Einschulungsgottesdienst in der Kirche geplant.
 
 

gesetzliche Bestimmungen

Das Hessische Schulgesetz (vgl. § 58 HSchG vom 14.06.05) legt fest:
 

Pflichtkinder

 

Gemäß dem Hessischen Schulgesetz (siehe § 58 HSchG)  sind alle Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2018 geboren wurden sowie noch nicht eingeschulte Kinder älte­rer Jahrgänge, schulpflichtig und müssen zur Schulaufnahme angemeldet werden (Pflichtkinder).

 

Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018, oder vom 01. Januar 2019 bis 01. Juli 2019 geboren wurden, können auf  Antrag der Eltern (bitte eine Begründung beifügen) vorzeitig eingeschult werden (Kannkinder). Die Schulleiterin entscheidet über die Aufnahme der Kannkinder unter Berücksichtigung des körper­lichen, kognitiven sowie sozial-emotionalen Entwicklungsstandes. Bei Kannkindern, die nach dem 31. Dezember 2014 geboren wurden wird zusätzlich der Schulpsychologische Dienst einbezogen.

 

Zurückstellung vom Schulbesuch

Bestehen vor der Aufnahme eines Kindes in die Grundschule oder während des ersten Schulhalbjahres Zweifel, ob das Kind kognitiv, körperlich oder sozial-emotional ausreichend entwickelt ist, um am Unterricht des 1. Schuljahres mit Erfolg teilzunehmen, so kann die Schulleiterin nach Anhörung der Erziehungsberechtigten das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen. Mit Zustimmung der Eltern können diese Kinder die Vorklasse besuchen, wenn dies zur Förderung ihrer Entwicklung angebracht und nach Lage der Verhältnisse möglich ist. Ebenso kann ein Verweilen in der Kindertagesstätte möglich sein.
 

Vorlaufkurse

Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, nehmen laut Hessischem Schulgesetz an einem verpflichtenden Vorlaufkurs zur Vorbereitung des Schulanfangs teil.
Für die Kinder der Silberbachschule findet dieser Kurs nach den Sommerferien in der Schule statt.

Der Klassenelternbeirat

Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren ein Elternteil als Elternbeiratsvorsitzende/e und ein Elternteil als Stellvetreter/in. Dieser Elternbeirat hat folgende Aufgaben:
* Einberufung von Elternabenden (mind. einmal im Schulhalbjahr),
* Teilnahme an den Schulelternbeiratssitzungen (einmal im Schulhalbjahr),
* Kommunikation mit den Eltern,
* Mithilfe bei der Organisation von Festen und Veranstaltungen.

Der Schulelternbeirat (SEB)

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen. Er tagt einmal in jedem Schulhalbjahr und wählt einen SEB-Vorsitzenden und einen SEB-Stellvertreter. Der Schulelternbeirat wählt die Vertreter/innen des Kreiselternbeirats. Dieser Elternbeirat hat folgende Aufgaben:
* Ausübung des Mitbestimmungsrechts an der Schule,
* Einberufung der SEB-Sitzungen durch den/die SEB-Vorsitzende/r,
* Mitglieder des SEB (Vorsitzende/r, Stellvertreter/in, und drei weitere Mitglieder) können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen,
* Die Schulleitung unterrichtet des SEB über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.

Die Schulkonferenz

Die  Schulkonferenz besteht aus 5 Elternvertretern, 5 Lehrervertretern und dem Schulleiter. Die Schulkonferenz berät und entscheidt nach §129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über
* das Schulprogramm,
* Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
* Mitarbeit von Eltern und anderer Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
* die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
* die Steluung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
* Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
* öffnung der Schule nach außen,
* den schuleigenen Haushalt.
Adresse / Kontakt

Silberbachschule
Mainzer Allee 18
65232 Taunusstein

06128 86276

Sprechzeiten des Sekretariats:

Mo. – Fr.  von  8 – 12 Uhr

Online-Sekretariat
Homepage durchsuchen
© 2018 Silberbachschule
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Detailinformationen

user_privacy_settings

Domainname: silberbachschule-taunusstein.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: silberbachschule-taunusstein.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".